Die Jugendversammlung des SSCK

fand am 30.04.2021 Online statt. Mit 29 angemeldeten und am Ende 26 teilnehmenden Jugendlichen und jungen Erwachsenen fand am 30.04.2021 um 19:00 h die erste Online Jugendversammlung des SSCK statt. Unser Jugendvorstand, Andreas und Torsten, begrüßten herzlich alle anwesenden Jugendlichen und stellten die einzelnen Tagesordnungspunkte kurz vor.

Nach der Begrüßung berichtete Andreas über die Arbeit der Jugendabteilung seit der letzten Versammlung unter den besonderen Corona-Bedingungen. Besonders hervorzuheben ist Ende 2020 unsere Bewerbung und die anschließende Ernennung zur „Jugendabteilung des Jahres 2020“ durch unseren Landesseglerverband, den Segler-Verband NRW. Hierbei haben der gesamte Jugendausschuss, bestehen aus Jugendvorstand und Jugendsprechern intensiv mitgearbeitet.

Da jedes Jahr die Jugendsprecher neu gewählt werden, stand als nächster Punkt die Wahl von 4 Jugendsprechern, nicht älter als 27 Jahre, an. Am Ende wurden 3 der 4 aktuellen Jugendsprecher wiedergewählt und mit einem neuen Jugendsprecher erweitert.

Corona Verordnungen

Seit einige Tage gibt es Lockerungen bei den Corona-Verordnungen; diese kann man in den lokalen Zeitungen oder auf der Internetseite der Stadt Kempen nachlesen. Nur diese haben Gültigkeit für die Region Kempen. Haltet Euch an diesen Verordnungen, damit wir weiter Sport betreiben dürfen.

Der Kiosk ist wieder geöffnet.

Weiterhin gilt für unser Gelände:
- keine Gäste
- keine Übernachtung (wir sind kein offizieller Campingplatz!!); Wohnmobile u.Ä. gerne auf der Wiese parken, damit die Parkplätze für PKWs freibleiben, und abends wieder wegfahren!

Das Büro bleibt am 4. Juni geschlossen!!

Ein schönes Wochenende wünschen euch
das Präsidium und das Büroteam

Kontrolle der Wasserfläche

Nachdem unser Vereinsgelände über die Winterzeit komplett für den Sportbetrieb geschlossen werden musste, ließen die geänderten Corona-Bestimmungen im Laufe des Monats Februar 2021 unter Auflagen eine Wiederöffnung des Geländes für Zwecke des Sportbetriebes zu. Erste Segler berichteten von auffällig viel Treibholz auf der Wasserfläche. Die Jugendabteilung hat es noch im Februar 2021 übernommen, unser Gewässer abzufahren und freiliegende bzw. -schwimmende Äste und Stammteile von den Ufer- und Wasserflächen zu entfernen. Bei schönem, aber kühlen Samstagswetter haben zwei Jugendmitglieder diese Arbeiten corona-konform durchgeführt. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen…

treibholz

Jugendabteilung des Jahres 2020

Vom Segler-Verband Nordrhein-Westfalen e.V., unserem NRW Dachverband, wurden wir zur Jugendabteilung des Jahres 2020 ernannt. Unsere Bewerbung – eine Zusammenfassung der Jugendaktivitäten der letzten 3 Jahre – wurde im Jugendausschuss in mehreren Tagen und Online Meetings gemeinsam verfasst und als 5 seitiges Dokument an den SVNRW gesendet. Dieser hat unter allen Einsendungen den SSCK e.V. ausgewählt. Das freut uns und zeigt, dass wir schon recht viel für unsere Jugend anbieten und dass wir mit unserem Angebot auf dem richtigen Weg sind. Die Arbeit mit dem SVNRW und anderen Vereinen möchten wir in der nächsten Zeit weiter vertiefen, insbesondere der Austausch mit Vereinen ist wichtig, um weiter ein gutes Angebot zu bieten.

Wir danken allen, die es uns durch ihre Unterstützung – aktuell und/oder in den vergangenen Jahren ermöglicht haben, unsere Jugendarbeit erfolgreich aufzustellen. Gemeinsam wollen wir diesen Weg weiter fortsetzen.

https://svnrw.org/news/jugendabteilung-des-jahres-2020

jugend svnrw 2020

Änderungen der Corona-Schutzverordnung

Stand 22.02.2021:

Was gilt für Freizeit- und Amateursport? Für Kempen gilt nach Rücksprache am 22.02.2021 mit der Stadt Kempen folgendes:

Der Freizeit- und Amateursportbetrieb ist auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen unzulässig.

Ab Montag, dem 22. Februar 2021, ist der Sport ausschließlich allein, zu zweit oder nur mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel wieder zulässig, einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht. Dies gilt beispielsweise für Sportplätze, Leichtathletikanlagen, Tennisplätze im Freien oder Golfplätze. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel betreiben dürfen, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.

Das bedeutet: Nur das Betreiben von Wassersport, das Überprüfen von Sportgeräten nach z.B. Sturm ist erlaubt, sonstiger Zutritt von nicht direkt Sporttreibenden ist weiterhin untersagt!

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich der Räume zum Umkleiden und Duschen, die zu den Sportanlagen gehören, ist unzulässig.

Das heißt: Das Clubhaus bleibt weiterhin geschlossen!

Unter Einhaltung der Kontaktbeschränkungen sind auch Joggen, Walken und andere Sportarten außerhalb von Sportanlagen weiterhin zulässig.

Der Vorstand